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    28.4.20265 min Lesezeit

    ELGA-Integration für Ordinationen: Fristen, Pflichten, Vorteile

    ELGA wird für immer mehr Ordinationen verpflichtend. Ein Überblick zu Fristen, technischen Voraussetzungen und wie eine moderne Praxissoftware Sie entlastet.

    ELGA – die Elektronische Gesundheitsakte – verknüpft Befunde, Medikation und e-Impfpass für Patient:innen und Behandler:innen in Österreich. Schrittweise werden immer mehr Fachrichtungen und Dokumentarten verpflichtend angebunden.

    Wichtige Fristen im Überblick

    • 1. Juli 2025: Erste Pflichtbefunde für niedergelassene Ärzt:innen
    • 1. Juli 2026: E-Card-System für Wahlärzt:innen mit mehr als 300 Patient:innen pro Jahr
    • 1. Juli 2028: Pathologiebefunde
    • 1. Juli 2030: Umfassende Anbindung weiterer Fachrichtungen

    Was bedeutet das für Ihre Praxis?

    Eine moderne Praxissoftware übernimmt die Übermittlung von Befunden automatisch im Hintergrund. Sie behalten den Überblick, ohne sich um technische Details kümmern zu müssen. Voraussetzung: Ihre Software muss die jeweiligen ELGA-Schnittstellen unterstützen und laufend an neue Vorgaben angepasst werden.

    Vorteile einer sauberen ELGA-Anbindung

    • Schnellerer Informationsaustausch mit Kolleg:innen
    • Weniger Doppeluntersuchungen für Patient:innen
    • Rechtssichere Erfüllung gesetzlicher Pflichten
    • Bessere Patient:innenversorgung durch vollständige Historie

    HOTDOC und ELGA

    HOTDOC arbeitet an der vollständigen ELGA-Integration und stellt das E-Card-Modul rechtzeitig zur Verfügung. Updates sind automatisch und kostenlos – Sie müssen sich nicht selbst um Aktualisierungen kümmern.

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